TUNING
Tuning ist eine ziemlich aufwändige und auch kostspielige Angelegenheit. Viele geben ihr Auto in eine spezielle Werkstatt, die dann die jeweiligen Wünsche richtig professionell umsetzt. Diejenigen, denen das Geld dazu fehlt oder für die das Schrauben wichtiger Bestandteil am Tunen ist, machen sich selbst ans Werk.
Wenn dann allerdings am Ende dabei heraus kommt, dass das Auto vom TÜV nicht für den Straßenverkehr zugelassen wird, ist das nicht nur ziemlich ärgerlich und gesetzeswidrig, sondern es bringt auch noch einmal viel Arbeit für die zweite Umrüstung mit sich.
Deshalb sollte man sich schon vor dem Tuning darüber im Klaren sein, welche Gesetze der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) auf deutschen Straßen gelten.
Nach StVZO § 19 dürfen beispielsweise keine Änderungen vorgenommen werden, die den Verkehr und andere Verkehrsteilnehmer gefährden, bei denen mehr Abgase oder laute Geräusche entstehen oder die
Fahrzeugart geändert wird. Baut ein Tuner besondere Teile an sein Auto, muss das von einem Sachverständigen abgenommen werden. Um sich möglichen Ärger zu ersparen, kann man auch Fahrzeugteile mit
allgemeiner Betriebserlaubnis verbauen. Die sind oft von einer Einbauabnahme unabhängig.
Informiert euch auf jeden Fall vorher genau über die Rechtslage, damit ihr keine Probleme bekommt. Im Zweifel lohnt es sich auf jeden Fall immer, einen Fachmann um Rat zu fragen.